
27.08.2026
DMYV-Landesverbände protestieren gegen Kürzungen bei der WSV
Der Stellenabbau bei der Wasserstraßen- und Schifffahrstverwaltung (WSV) gefährdet die Leichtigkeit und Sicherheit des Bootssports- und Tourismus warnen 13 Landesfachverbände in einem offenen Brief an das Verkehrsministerium (Foto: Symbolbild / C.Schneider)
Die Kürzungen gefährden die Sicherheit auf dem Wasser und die maritime Wirtschaft
13 Landesfachverbände Motorbootsport im Deutschen Motoryachtverband (DMYV) haben sich mit einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gewandt und gegen die geplanten Haushaltskürzungen bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) protestiert. Die Verbände sehen darin eine erhebliche Gefahr für den Wassersport, den Wassertourismus und die Sicherheit auf Deutschlands Bundeswasserstraßen.
Nach Ansicht der Unterzeichner bedrohen die Einsparungen insbesondere Nebenwasserstraßen und Schleusen, die für den Freizeitschiffsverkehr von zentraler Bedeutung sind. Die Landesverbände verweisen zudem auf die wirtschaftliche Bedeutung des Bootstourismus. Wassersportvereine und Marinas hätten in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in Häfen, Steganlagen und Umweltschutz getätigt, die auf eine verlässliche Infrastruktur des Bundes angewiesen seien. Einer Abwanderung von Bootstouristen in europäische Nachbarländer müsse entgegengewirkt werden.
Besonders kritisch bewerten die Verbände mögliche Einsparungen bei der Unterhaltung der Fahrwasser, der Peilung sowie der Wartung von Schifffahrtszeichen. Gerade in anspruchsvollen Revieren wie der Nordsee dürften diese Aufgaben aus Sicherheitsgründen nicht reduziert werden.
In ihrem Schreiben fordern die Landesverbände die Bundesregierung auf, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung finanziell und personell so auszustatten, dass bestehende Sanierungsrückstände abgebaut und die Bundeswasserstraßen als Infrastruktur für Wirtschaft, Tourismus und Breitensport dauerhaft gesichert werden. Einer Abwanderung von Bootstouristen in europäische Nachbarländer müsse entgegengewirkt werden.
Die Verbände betonen, dass Wasserstraßen ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik seien und nicht gegenüber Straße und Schiene weiter an Bedeutung verlieren dürften.
Den Offenen Brief im Original und mit vollständigem Wortlaut können Sie auf der HomePage vom DMYV unter Aktuelles herunterladen.
24.07.2026
Keine Abgabenbefreiung für Sportboote auf dem NOK
News & Aktuelles Verband & Szene
Das Gerücht, dass Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal von Abgaben befreit sind, ist falsch.
Für Berufsschiffe aber auch für Sportboote muss für das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals eine Abgabe entrichtet werden. (Foto: Schneider)
Woher es kommt, ist nicht verifizierbar, aber tatsächlich geistert in der Sportbootszene hartnäckig das Gerücht herum, dass auf die Entrichtung der Abgaben für Sportboote, die den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) befahren, verzichtet wird. Das ist nicht richtig.
Nur wenige Ausnahmen von der Abgabepflicht
Tatsache ist, dass die NOK-Befahrungsabgabenverordnung (NOKBefAbgV) klar regelt, dass für alle Fahrzeuge, die den NOK vollständig oder teilweise befahren, eine Befahrensabgabe zu entrichten ist.
Ausnahmen gibt’s nur für Fahrzeuge, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes (WSV), der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), Dienstfahrzeuge des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein, sowie Fahrzeuge von Unternehmen, die im Auftrag der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes am Kanal tätig sind, sowie muskelbetriebene Sportfahrzeuge.
Sportboote unterliegen der Abgabepflicht
Alle anderen Fahrzeuge, inklusive Sportfahrzeuge, unterliegen der Pflicht, Abgaben für das Befahren des Kanals zu entrichten. Das bestätigt auch Thomas Fischer vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal auf Nachfrage des DMYV: „Es ist nach wie vor definitiv so, dass alle Fahrzeuge – also auch Sportboote –, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren, nach der NOK-Befahrungsabgabenverordnung Befahrungsabgaben bezahlen müssen…“. Er weist zudem darauf hin, dass die NOK-Befahrungsabgabenverordnung entsprechend geändert werden müsse, wenn Sportboote von der Abgabe befreit werden sollten. Dies würde dann auch offiziell von der WSV bekannt gegeben.
Online-Bezahlung und vor Ort
Für Sportbootcrews ist die Entrichtung der Abgabe im voraus über den Webshop der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung am einfachsten.
Weitere Möglichkeiten gibt’s an den Kassenautomaten auf der Schleuse Kiel-Holtenau (aktuell jedoch außer Betrieb / lt. WSV-Website; Stand 07.2026). Außerdem gibt’s Bezahlmöglichkeiten beim Schleusenmeister der Gieselauschleuse und an der Wartestelle für Sportboote in Brunsbüttel.
Weitere Infos zur NOK-Passage gibt’s in einem Flyer, der als PDF heruntergeladen werden kann, und auf der Info-Website für Sportbootfahrer der WSV.