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10.01.2021

Abgaben für Sportboote auf dem NOK

Abgaben für Sportboote auf dem NOK

Sehr geehrte Sportboot-NutzerInnen,

durch das fortgesetzte Aussetzen der NOKBefAbgV gilt Ihre Jahreskarte 2020 als anteiliger Zahlungsnachweis für die Pauschale des Jahres 2022 bis zum 31.05.2022. Bitte beachten Sie in diesem Falle, rechtzeitig vor Ende des Monats Mai 2022 die Pauschale für den Rest des Jahres 2022 in anteiliger Höhe von 58 % zu bezahlen.

Die jeweiligen Pauschalbeträge für Ihr Sportboot finden Sie in den Nummern 3.1 bis 3.3 der Anlage zu § 1 NOK-BefAbgV.

Wenn Sie die Jahrespauschale nach Nr. 3 der Anlage 1 zu § 1 der NOK-BefAbgV für das Jahr 2020 gezahlt haben und wegen der Aussetzung der Verordnung für die Monate August bis Dezember 2020 die Rückzahlung des anteiligen Betrages in Höhe von 5/12 (42%) wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Schnorrenberg in Verbindung (0431-3603-486/ axel.schnorrenberg@wsv.bund.de).

Sobald die NOKBefAbgV wieder gilt, haben wir folgende Bezahlmöglichkeiten für Sie eingerichtet.

 

 


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