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Neuigkeiten aus dem Landesverband

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Transparenzregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Wochen haben uns zahlreiche Anfragen rund um das Transparenzregister erreicht. Ich möchte Sie daher anhand der am häufigsten gestellten Fragen über den aktuellen Stand informieren. In den folgenden Erläuterungen wird auf folgende Gesetze und Verordnungen Bezug genommen:

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG):GwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV): TrGebV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister (TrEinV): TrEinV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (BGebG): BGebG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Motoryachtverband e.V.

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DMYV NewsletterJanuar 2021

 

1. Änderung Jahressteuergesetz im Ehrenamt
2. Rennsportkalender 2021 steht
3. Prüfungsbetrieb bleibt bis 14.02. ausgesetzt
4. Die Sieger des Fahrtenwettbewerbs 2020

Einen wassersportlichen Gruß an alle Skipper!

1. Änderung Jahressteuergesetz im Ehrenamt
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 wurde eine wichtige Forderung von DOSB und DMYV erfüllt. Mit der Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 € und derEhrenamtspauschale auf 840 € zum 1. Januar 2021 wurde längst überfällige Schritte zur höheren Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements erreicht. Hinzu kommt eine Erhöhung der Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 €. Mehr dazu lesen Sie auf der Webseite des DMYV.

2. Rennsportkalender 2021 steht
In der Hoffnung, dass die Saison 2021 wieder sportlicher wird als im vergangenen Jahr, wurde nun
der offizielle Rennsportkalender der kommenden Saison veröffentlicht. Traben-Trarbach,
Brodenbach, Berlin, Rendsburg – die Liste der Rennen, Titel und der Rennklassen versprechen eine
abwechslungsreiche und spannende Saison. Der komplette Rennkalender steht auf der Webseite des DMYV.
 
3. Prüfungsbetrieb bleibt bis 14.02. ausgesetzt
Die Bundesregierung und die Länder haben sich am Dienstag, den 19.01.2021 entschieden, den seit 16.12.2020 bundesweit geltenden Lockdown aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage bis mindestens 14.02.2021 erneut zu verlängern. Dies hat auch Auswirkungen auf die Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbands.
Nach Rücksprache mit dem BMVI und in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV, wird aufgrund des verlängerten Lockdowns der Prüfungsbetrieb weiterhin bis voraussichtlich 14.02.2021 eingestellt. Sobald ein konkretes Datum zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes absehbar ist, wird der DMVY selbstverständlich unverzüglich darüber informieren.

4. Die Sieger des Fahrtenwettbewerbs 2020

Trotz Corona – oder gerade deshalb – waren die Fahrtensportler/innen im DMYV auch in 2020 fleißig auf großer Fahrt. Die zugesendeten Logbücher der Skipper wurden im Rahmen des Fahrtensportwettbewerbs ausgewertet und die Sieger/innen 2020 der verschiedenen Klassen stehen nun fest. Auf der Webseite des DMYV sind alle Sieger/innen aufgeführt und der Deutsche Motoryachtverband gratuliert ihnen herzlich und freut sich über die erneut rege Teilnahme am Wettbewerb!

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Abgaben für Sportboote auf dem NOK

Abgaben für Sportboote auf dem NOK

Sehr geehrte Sportboot-NutzerInnen,

durch das fortgesetzte Aussetzen der NOKBefAbgV gilt Ihre Jahreskarte 2020 als anteiliger Zahlungsnachweis für die Pauschale des Jahres 2022 bis zum 31.05.2022. Bitte beachten Sie in diesem Falle, rechtzeitig vor Ende des Monats Mai 2022 die Pauschale für den Rest des Jahres 2022 in anteiliger Höhe von 58 % zu bezahlen.

Die jeweiligen Pauschalbeträge für Ihr Sportboot finden Sie in den Nummern 3.1 bis 3.3 der Anlage zu § 1 NOK-BefAbgV.

Wenn Sie die Jahrespauschale nach Nr. 3 der Anlage 1 zu § 1 der NOK-BefAbgV für das Jahr 2020 gezahlt haben und wegen der Aussetzung der Verordnung für die Monate August bis Dezember 2020 die Rückzahlung des anteiligen Betrages in Höhe von 5/12 (42%) wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Schnorrenberg in Verbindung (0431-3603-486/ axel.schnorrenberg@wsv.bund.de).

Sobald die NOKBefAbgV wieder gilt, haben wir folgende Bezahlmöglichkeiten für Sie eingerichtet.

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Nachruf

Der Motor-Yacht-Verband Schleswig-Holstein hat die traurige Aufgabe Ihnen mitzuteilen, dass Frau Sabine Schmidt, am Freitag den 23.10.2020 nach kurzer schwerer Krankheit von uns gegangen ist. Sabine war dem Motorsport, insbesondere dem Motorbootsport immer eng verbunden.

Wir werden sie in ehrendem Gedenken in Erinnerung behalten.
Herzliches Beileid der Familie und allen Angehörigen.

 

Im Namen des MYV SH und dem Vorstand

Horst Wurster

Schrift/Pressewart

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